Christian Louboutin verliert Rechtsstreit gegen ZARA – das Ende einer Ära?

Christian Louboutin hat in den letzten Tagen vermutlich öfter rot gesehen – und zwar nicht weil sein Blick auf die Rückseite einer seiner Kreationen gelandet ist. Nein, der Erfinder der berühmtesten Sohlen der Welt fühlte sich beklaut und hat aus diesem Grund die Textilkette Zara verklagt, mit dem Ergebnis daß er nun selbst zahlen muss.

Die Legende besagt, daß Christian Louboutin seinen Schuhen das gewisse Etwas verleihen wollte – und in einer spontanen Idee ein Paar mit dem roten Chanel-Nagellack seiner Sekretärin anstrich. Im Streit um sein geistiges Eigentum musste Louboutin nun jedoch eine Niederlage einstecken: Ein französisches Gericht entschied, daß der spanische Moderiese Zara auch weiterhin rotbesohlte Schuhe verkaufen darf. Louboutin hatte die spanische Günstigkette verklagt, weil eines ihrer Schuhdesigns seinem Modell „Yo Yo“ zu sehr ähnelte. Die Richter allerdings gaben den Beklagten Recht, die argumentiert hatten, dass ihre Kunden die 490-Euro-teuren Louboutin Schuhe nicht mit ihrem 49-Euro-Modell verwechseln würden.

Im Gegenzug muss Christian Louboutin der Textilkette nun auch noch eine Entschädigung in Höhe von £ 2000 zahlen.
Darüber hinaus prozessiert Louboutin in einem weiteren Rechtsstreit gegen Yves Saint Laurent. Auch das französische Traditionhaus soll am Einsatz von roten Sohlen gehindert werden- YSL hält das offiziell eingetragene Markenzeichen Louboutins allerdings für nicht gültig. Louboutin selbst argumentiert: „Es geht um ein Rot in einem Kontext – so gibt es z. B. ein Ferrari-Rot oder ein Hermès-Orange. Das beweist, das Farben eine wichtige Rolle in der Geschichte einer Marke spielen. Rot gehört mir nicht grundsätzlich. Ich wiederhole, dass es sich um ein bestimmtes Rot an einem bestimmten Platz handelt.“

Bis zu einer endgültigen Entscheidung darf diese bestimmte Farbe aber weiterhin auf den Schuhsohlen beider Marken leuchten. Sodass, wie Louboutin es ausdrückt, bei jedem Schritt ein „roter Blitz“ zu sehen ist, wenn eine Frau die Straße oder den roten Teppich hinunterläuft.